Den 11. Juni 2010 sollten Sie sich im Kalender rot markieren, denn dann müssen Sie Ihre Widerrufsbelehrung an das geänderte Widerrufsrecht anpassen. Und zwar genau an diesem Tag – nicht früher und nicht später. Da es keine Übergangsfristen gibt, sind veraltete Widerrufsbelehrungen nach dem Stichtag einer erhöhten Abmahngefahr ausgesetzt. Handeln Sie also rechtzeitig, sonst könnte [...]










